Patent & Trademark Attorney
In Algerien wird der Schutz der gewerblichen Eigentume geregelt und soll durch einen von dem algerischen Ministerium für Industrie und Bergbau zugelassenen Rechtsvertreter durchgeführt werden gemäß der Ordnung n° 03-07 vom 19.07.2003 über die Erfindungspatent.
Die internationale Patentanwaltskanzlei AIT AMAR Hakim wird von dem algerischen Ministerium für Industrie und Bergbau zur Rechtsvertretung auf dem Gebiet der industriellen Eigentum zugelassen.
Wir Begleiten und vertreten ein breites Spektrum von internationalen Firmen insbesondere die aus dem Deutschsprachigen Raum bzw. aus Deutschland, Österreich und der Schweiz im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und bieten eine eingehende und personalisierte Rechtsberatung für den Schutz ihrer Erfindungen und Innovationen und gleichzeitig umfassende Dienstleistungen zum Schutzverfahren ihres geistigen und gewerblichen Eigentums durch die Erlangung von Patenten / Erweiterungspatenten, Marken und Designs je nach dem Fall an.
Dazu schlagen wir vor, individuelle Anmeldestrategien auszuarbeiten, die je nach Erfindung, Produkt, Unternehmen, Vertriebsgebiet optimiert werden.
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